Herrschaft Stammheim
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Übergeordnete Objekte
Legende
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Untergeordnete Objekte
Name |
Typ |
GOV-Kennung |
Zeitraum |
Zazenhausen, Zatzenhausen |
StadtteilDorf
|
ZAZSENJN48OU |
(- 1737-12-07) |
Stammheim |
StadtteilDorf
|
STAEIMJN48NU |
(1181-05-11 - 1737-12-07) |
Neuwirtshaus |
GebäudeStadtteilHäuserHof
|
NEUAUSJN48NU |
(1621 - 1737-12-07) |
Quicktext
object_307437
TEXT:Stadtlexikon Stuttgart zum letzten Herrn von Stammheim: 1588 wird er als „Hans Wolf von Stammheim selig“ bezeichnet, war also verstorben. Gemäß dem Erbvertrag, den er 1559 mit seinem Schwiegervater Sebastian Schertlin von Burtenbach geschlossen hatte, fiel der Besitz der Stammheim 1588 beim Tod Stammheims und dem damit verbundenen Erlöschen der männlichen Linie des Reichsrittergeschlechts an die Schertlins. Ausgenommen davon war lediglich der Allodbesitz, also ihrem Eigengut. Allerdings verkaufte diesen 1606 Hans von Stammheims Tochter Ursula, mit deren Tod zwölf Jahre später das Geschlecht auch in der weiblichen Linie ausstarb, ebenfalls an die Schertlins.
Lt. OAB Ludwigsburg (S. 330-331) von 1859: Nach Ableben des letzten Herrn von Stammheim, dessen Vater sich mit Ursula Schertlin von Burtenbach verehlicht hatte, kam der lehnbare Theil von Stammheim wie Beihingen (s. d.) an den mütterlichen Oheim des letzten männlichen Stammesgliedes, Hans Sebastian Schertlin von Burtenbach († 1596). Die Nachkommenschaft dieses Schertlin ließ kein ganzes Jahrhundert vergehen, ohne Veräußerungen zu versuchen, so namentlich 1697, 1723, 1731. Darauf unterhandelte Herzog Karl Alexander von Württemberg wegen Ankaufs von Stammheim und Zatzenhausen mit den Brüdern Eberhard Ernst, Friedrich Karl und Johann Reinhard Schertlin („Schertel“). Da aber das Gut unter kaiserlichem Commissionssequester stund, erhielt erst Herzog Administrator Karl Rudolf die kaiserliche Genehmigung den 14. März 1737 und die Kaufs- und Abtretungs-Urkunde wurde nun den 7. Dec. 1737 ausgefertigt. Württemberg bezahlte für das Rittergut Stammheim halb Lehen, halb Allod mit Schloß und Gasthof und mit der neuen Herberge an der Elbenstraße (das Neue Wirthshaus), mit Gerichtsbarkeit, Jagdrecht, allen Nutzungen, Gülten, Steuern, Zinsen, 110.000 fl. (nicht 100.000), 500 fl. Jahresgehalt dem ältesten Bruder, 400 fl. jedem der zwei andern, und ließ von 42.900 fl. Capital, die es zu fordern hatte, die verfallenen Zinsen nach.:TEXT,
gehört bis 1737-12-07 zu object_307434 sagt source_190314,
heißt bis 1737-12-07 (auf deu) Herrschaft Stammheim,
ist bis 1737-12-07 (auf deu) Herrschaft;