Kloster Lorch
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Übergeordnete Objekte
Legende
| politische Verwaltung |
| kirchliche Verwaltung |
| gerichtliche Verwaltung |
| Wohnplatz |
| geographische Typen |
| Verkehrswesen |
Übergeordnete Objekte
Name |
Zeitraum |
Typ |
Quelle |
Württemberg
|
(1377 - 1556-01-09) |
GrafschaftHerzogtum
|
|
Untergeordnete Objekte
Name |
Typ |
GOV-Kennung |
Zeitraum |
Rienharz, Pfahlbronn |
GemeindeOrtsteilDorf
|
PFAONNJN48UU |
(- 1535) |
Buoch |
GemeindeOrtsteilPfarrdorf
|
BUOOCHJN48RU |
(- 1535) |
Quicktext
object_1023899
TEXT:OAB Welzheim (S. 179-209) von 1845: "... Der Herzog war inzwischen am 13. Mai 1539 mit dem Domkapitel Augsburg dahin übereingekommen, daß von dem Einkommen der beiden augsburgischen Pfründen jährlich 61 fl. und 6 Schffl. Roggen und eben so viel Haber, sowie ein Pfarrhaus an Württemberg abgetreten ward; und am 31. Oktober 1558 wurde weiter bestimmt, daß Augsburg auch das andere Pfarrhaus, sowie das Recht zu Besetzung beider Stellen und die Zehenten zu Schlechtbach, Steinbruck und Pfahlbronn an Württemberg abtreten, jedoch im Genusse des übrigen Einkommens dieser Pfründen bleiben solle... Geschichte des Klosters. Diese Burg verwandelten Friedrich, der erste Herzog von Schwaben und Franken aus dem Hause der Hohenstaufen, seine Gemahlin Agnes und seine Söhne Friedrich und Conrad, am 7. Mai 1102 in ein Kloster Benedictinerordens ... Auch K. Friedrich II. erklärte 1215 die Schutzvogtei zum unveränderlichen Eigenthum seiner Familie. Kaum hatte er jedoch die Augen geschlossen, so finden wir, vielleicht durch Erwerbung der Herrschaft Waldhausen, in deren Bezirk das Kloster gelegen haben soll, den mächtigen Grafen Ulrich von Württemberg als Lorchs Beschirmer.[11] Als aber Deutschland in der Person Rudolphs von Habsburg wieder ein tüchtiges Reichsoberhaupt bekommen, säumte Lorch nicht, sich dessen Schutz zu erbitten ... Wer dieser Schirmherr war, ist unbekannt bis zum 22. Juli 1291, wo Graf Eberhard von Württemberg von dem Kloster »unanimiter et concorditer pro advocato seu tutore bonorum ipsorum« erwählt ward. ... Graf Eberhard von Württemberg empfing 1304 von K. Albrecht pfandweise die Schutzvogtei um 2000 Pf. Hllr. und nahm 1322 Lorch von Neuem in Schutz. Dasselbe that sein Sohn Ulrich 1331 auf ausdrückliche Bitte der Mönche; K. Carl IV. aber befahl 1347, daß kein Vogtrecht auf die Güter des Klosters gesetzt werden und dieses das Recht haben solle, seinen Schirmvogt selbst zu ernennen und abzusetzen; in den J. 1373 und 1377 übertrug er jedoch diesen Schirm dem Grafen Eberhard. Von da an blieb die Vogtei bei dem Hause Württemberg, welches das Kloster kräftig schützte ... ":TEXT,
gehört ab 1377 bis 1556-01-09 zu object_884659,
heißt (auf deu) Kloster Lorch,
ist ab 1102-05-07 bis 1556-01-09 (auf deu) Kloster (Gebiet);