Großaspach

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GOV-Kennung http://gov.genealogy.net/object_307769
Name
  • Großaspach (deu)
Typ
  • Herrschaft
Artikel zu diesem Objekt im GenWiki
Geographische Position
  • 48.9663°N 9.397°O berechneter Mittelpunkt des Objekts
  • Nummer des TK25-Kartenblatts: 7022

Bemerkungen

OAB Backnang (S. 194): "Im April 1388 verkaufte Graf Albrecht von Löwenstein für sich und seine Brüder, die noch nicht zu ihren Tagen gekommen, um die Summe von 600 Pfd. Heller und 400 Goldgulden an Fritz Sturmfeder das Dorf Groß-Aspach, welches diesem von seinem, des Verkäufers, Vater Graf Albrecht von Löwenstein sel., versetzt gewesen, mit allen Rechten und Zugehörden, insbesondere dem Kirchensatz, Vogteirecht u. s. w. und behielt sich nur die Verleihung der Lehen vor, welche der Grafschaft Löwenstein bisher zugestanden war. Den 21. August 1442 verkaufte Swigger Sturmfeder Zinsen und Gülten hier und in Oppenweiler an Graf Ulrich von Württemberg, welcher 1455 dem Ulrich, Jörg Schultheiß in Backnang, wegen seiner treuen Dienste seine hiesigen Güter von Diensten und Landschaden freite". Dadurch Besitz zwischen Sturmfeder und Württemberg geteilt. OAB Backnang (S. 185-186): "Der gemeinsame Besitz und namentlich die von Württemberg, welches die Reservatrechte durch das Backnanger Amt besorgen ließ, geltend gemachte hohe Obrigkeit gaben Veranlassung zu vielen Streitigkeiten, und es kam sogar zu Processen vor dem Reichskammergericht, weßwegen endlich beide Theile, d. h. der Herzog Karl von Württemberg und Friederike Ernest. Dorothea von Sturmfeder als Vormünderin ihres Sohnes Franz Georg, sich auf der Ludwigsburger Tagsatzung vom 20. April 1747 verglichen. Hiernach trug die Familie Sturmfeder das bisher allodial besessene halbe Dorf an Württemberg zu einem rechten wahren Mannlehen auf, nahm auch alle daran anklebende, sowohl strittig gewesene als unstrittige Rechte und Gerechtigkeiten, besonders das Patronatrecht als Lehen und behielt sich nur den großen und kleinen Zehenten und gewisse eigene Güter in der Art bevor, daß Württemberg hinsichtlich dieser Allodialgüter bei einem Konsolidationsfalle die Übernahme gegen eine billige Leistung an die Allodialerben und bei einer Veräußerung das Losungsrecht zustehen sollte. Dagegen übergab Württemberg seine eigene Hälfte am Dorfe der Familie Sturmfeder mit deren Hälfte vereint zu wahrem Mannlehen, so daß diese von nun an das ganze Dorf mit aller Zugehör – ausgenommen obige allodiale Zehenten und Güter – zu Lehen tragen sollte. .... Diesem Vergleiche gemäß steuerten z. B. im Jahre 1759 allhier 76 Köpfe zum Kanton Kocher, 74 zur Landschaft Württemberg. In dem Vergleich vom 30. Oktober 1769 trat aber Württemberg dem genannten Kanton das Kollektationsrecht mit allen Annexen in seiner früheren Hälfte von Groß-Aspach ab. Auch jetzt noch gab es jedoch häufig Streit, so in den Jahren 1789/91 wegen der Jurisdiktion und Immunität, 1794 und 1798 wegen Huldigungsangelegenheiten. In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbronner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. December 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde der Ort Württemberg einverleibt."


Übergeordnete Objekte

Legende

 politische Verwaltung
 kirchliche Verwaltung
 gerichtliche Verwaltung
 Wohnplatz
 geographische Typen
 Verkehrswesen

Übergeordnete Objekte

Übergeordnete Objekte

Name Zeitraum Typ Quelle
Backnang, Baknanger Amt (1442-08-21 - 1747-04-20) Amt
Kanton Kocher (1577 - 1806-07-12) Ritterkanton

Untergeordnete Objekte

Name Typ GOV-Kennung Zeitraum
Großaspach Dorf Ortsteil GROACHJN48QX (1388-04 - 1806-07-12)

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Quicktext

object_307769
	 TEXT:OAB Backnang (S. 194): "Im April 1388 verkaufte Graf Albrecht von Löwenstein für sich und seine Brüder, die noch nicht zu ihren Tagen gekommen, um die Summe von 600 Pfd. Heller und 400 Goldgulden an Fritz Sturmfeder das Dorf Groß-Aspach, welches diesem von seinem, des Verkäufers, Vater Graf Albrecht von Löwenstein sel., versetzt gewesen, mit allen Rechten und Zugehörden, insbesondere dem Kirchensatz, Vogteirecht u. s. w. und behielt sich nur die Verleihung der Lehen vor, welche der Grafschaft Löwenstein bisher zugestanden war. Den 21. August 1442 verkaufte Swigger Sturmfeder Zinsen und Gülten hier und in Oppenweiler an Graf Ulrich von Württemberg, welcher 1455 dem Ulrich, Jörg Schultheiß in Backnang, wegen seiner treuen Dienste seine hiesigen Güter von Diensten und Landschaden freite". 
Dadurch Besitz zwischen Sturmfeder und Württemberg geteilt.
OAB Backnang (S. 185-186): "Der gemeinsame Besitz und namentlich die von Württemberg, welches die Reservatrechte durch das Backnanger Amt besorgen ließ, geltend gemachte hohe Obrigkeit gaben Veranlassung zu vielen Streitigkeiten, und es kam sogar zu Processen vor dem Reichskammergericht, weßwegen endlich beide Theile, d. h. der Herzog Karl von Württemberg und Friederike Ernest. Dorothea von Sturmfeder als Vormünderin ihres Sohnes Franz Georg, sich auf der Ludwigsburger Tagsatzung vom 20. April 1747 verglichen.  Hiernach trug die Familie Sturmfeder das bisher allodial besessene halbe Dorf an Württemberg zu einem rechten wahren Mannlehen auf, nahm auch alle daran anklebende, sowohl strittig gewesene als unstrittige Rechte und Gerechtigkeiten, besonders das Patronatrecht als Lehen und behielt sich nur den großen und kleinen Zehenten und gewisse eigene Güter in der Art bevor, daß Württemberg hinsichtlich dieser Allodialgüter bei einem Konsolidationsfalle die Übernahme gegen eine billige Leistung an die Allodialerben und bei einer Veräußerung das Losungsrecht zustehen sollte. Dagegen übergab Württemberg seine eigene Hälfte am Dorfe der Familie Sturmfeder mit deren Hälfte vereint zu wahrem Mannlehen, so daß diese von nun an das ganze Dorf mit aller Zugehör – ausgenommen obige allodiale Zehenten und Güter – zu Lehen tragen sollte. .... Diesem Vergleiche gemäß steuerten z. B. im Jahre 1759 allhier 76 Köpfe zum Kanton Kocher, 74 zur Landschaft Württemberg. In dem Vergleich vom 30. Oktober 1769 trat aber Württemberg dem genannten Kanton das Kollektationsrecht mit allen Annexen in seiner früheren Hälfte von Groß-Aspach ab. Auch jetzt noch gab es jedoch häufig Streit, so in den Jahren 1789/91 wegen der Jurisdiktion und Immunität, 1794 und 1798 wegen Huldigungsangelegenheiten. In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbronner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. December 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde der Ort Württemberg einverleibt.":TEXT,
	gehört ab 1442-08-21 bis 1747-04-20 zu object_1193389,
	gehört ab 1577 bis 1806-07-12 zu object_307434,
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